Erstgespräch
Der Ablauf einer Verhaltenstherapie beginnt in der Regel mit einem Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, mich kennenzulernen und Sie können Ihre Anliegen und Herausforderungen schildern. Zudem können Sie entscheiden, ob Sie sich bei mir für Ihre Anliegen gut aufgehoben fühlen. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen der therapeutischen Zusammenarbeit geklärt. Das Erstgespräch stellt eine therapeutische Leistung dar und wird verrechnet.
Weiterer Verlauf der Therapie
Das große Ziel der Verhaltenstherapie ist, den Klient*innen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Gemeinsam besprechen wir Ihre Ziele, erarbeiten eine individuelle Analyse Ihres Anliegens und es wird die verhaltenstherapeutische Diagnostik durchgeführt. Sie liefert die Basis für den individuellen Therapieplan, der ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Dauer der Therapie
Die Dauer der Therapie kann variieren und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und individuellen Anliegen. Einige Menschen benötigen nur wenige Sitzungen, während andere von einer längeren Behandlung profitieren.
Jede Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Die Regelmäßigkeit der Einheiten richtet sich nach ihrem Anliegen, jedoch finden sie in der Regel wöchentlich statt.
Honorar und Absageregelung
Für jede Einheit (50 Minuten) beträgt das Honorar 90 €.
Bitte beachten Sie, dass kurzfristig abgesagte Termine, d.h. weniger als 24h vor dem Termin, in Rechnung gestellt werden müssen.
Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision
Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision befinden sich in der letzten Phase der Psychotherapieausbildung. Sie sind zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt, aber arbeiten unter Supervision (d.h. sie werden regelmäßig von erfahrenen Psychotherapeut*innen beraten). Diese Supervision dient dazu, die fachliche und persönliche Entwicklung der/des Therapeut*in zu fördern, schwierige Fälle zu besprechen und die eigene therapeutische Haltung zu reflektieren. So wird sichergestellt, dass die Behandlung der Klient*innen qualitativ hochwertig verläuft.
Leider leisten die öffentlichen Krankenkassen keine Kostenzuschüsse zu Behandlungen von Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision.
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